Bei der Parkerleichterung, die ich hier kurz beschreibe, meine ich keine technischen Raffinessen für euer Auto, auch niemand, der euch einweist.

Bei der Parkerleichterung, die ich beschreibe handelt es sich um einen Parkausweis, der vom Bezirksamt für einen bestimmten Personenkreis ausgegeben wird.

Schild Schwerbehindertenparkplatz

Die Straenverkehrsbehörde entscheidet auch über die Einrichtung von persönlichen oder allgemeinen Schwerbehindertenstellplätzen und erteilt auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte. Die Vorraussetzung ist die Anerkennung als Schwerbehinderter und die Bescheinigung des Merkzeichens "aG" (auergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) im Schwerbehindertenausweis. Unter bestimmten Voraussetzungen, kann eine Gleichstellung beim Versorgungsamt beantragt werden. In einem Beiblatt zur Parkerleichterung wird darüber informiert, wo und wann geparkt werden darf.

 

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